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Informationen über uns


Höchster Sterbekasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Industriepark Höchst/Gebäude C 770
Brüningstraße 50
65926 Frankfurt am Main

BaFin Reg.-Nr. 3028


+49 69 305 84 74 7
 +49 69 305 84 50 4
 info@hoechster-sterbekasse.de

Sie erreichen uns Mo – Fr von 8:00 – 15.30 Uhr.

Hinweise zum Einlass finden Sie auf der Webseite des Industriepark Höchst.


Grundsätze unseres Beschwerdemanagements

Es ist uns wichtig, Ihnen erstklassige Leistungen zu bieten und auf Ihre Anliegen einzugehen. Sind Sie dennoch nicht zufrieden, lassen Sie uns dies bitte wissen. Wir nehmen Anregungen und Kritik ernst. Informationen hierzu erhalten Sie nachfolgend:

Definition einer Beschwerde

Als Beschwerde behandeln wir gilt die von einer Person gegenüber der Sterbekasse geäußerte Unzufriedenheit im Hinblick auf den Sterbegeldversicherungsvertrag, die Leistungsfallbearbeitung, die Beitragszahlung oder sonstige im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag stehende Dienstleistungen. Die Bearbeitung von Beschwerden ist zu unterscheiden von der Sterbegeldbearbeitung wie auch von Ersuchen um Vertragserfüllung, Informationen oder Klärung.

Definition eines Beschwerdeführers

Als Beschwerdeführer ist eine Person, z. B. ein (potentieller) Versicherungsnehmer, ein Versicherter, ein Begünstigter, ein geschädigter Dritter, anzusehen, die mutmaßlich einen Anspruch darauf hat, dass die Sterbekasse ihre Beschwerde prüft, und die diese eine Beschwerde eingereicht hat.

Einreichung von Beschwerden

Sofern Sie eine Beschwerde einreichen wollen, so nutzen Sie hierfür bitte die dafür von uns vorgesehene E-Mail-Adresse info@hoechster-sterbekasse.de

Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, stellen Sie uns mit dieser E-Mail bitte die folgenden Informationen zur Verfügung:

  • Mitgliedsnummer
  • Gegenstand/Inhalt der Beschwerde
  • Dokumente/Schreiben, auf die Sie sich beziehen

Die Einreichung einer Beschwerde ist grundsätzlich auf allen allgemein üblichen Wegen (mündlich, schriftlich oder in Textform) durch den Beschwerdeführer selbst oder dessen Vertreter möglich.

Bearbeitungsverfahren Eingangsbestätigung

Soweit die Beschwerde bei der für Beschwerden vorgesehenen und oben genannten E-Mail-Adresse eingereicht wird, erfolgt automatisiert eine Eingangsbestätigung. Geht die Beschwerde auf anderem Wege ein, so erfolgt die Eingangsbestätigung in der Regel gemeinsam mit der Beantwortung der Beschwerde.

Bearbeitung

Wir streben stets eine zügige Beschwerdebearbeitung an. In der Regel wird der Beschwerdeführer innerhalb von 12 Werktagen nach Eingang der Beschwerde über das Abhelfen oder Nichtabhelfen seines Anliegens informiert. Kann ausnahmsweise innerhalb der vorgenannten Frist keine Antwort gegeben werden, so wird der Beschwerdeführer über die Gründe der Verzögerung sowie den Zeitrahmen informiert, in dem die Prüfung durch die Sterbekasse voraussichtlich abgeschlossen sein wird.

Zuständige Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Hausanschrift
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn

Postanschrift
Postfach 1253
53002 Bonn


+49 228 4108 0
 +49 228 4108 1550
 poststelle@bafin.de

BaFin-Verbrauchertelefon:
Mo. bis Fr. von 8:00 bis 18:00 Uhr
0800 2 100 500
Aus dem Ausland erreichen Sie das Verbrauchertelefon unter der Rufnummer +49 228 299 70 299

BaFin-Verbraucherbeschwerde:
Allgemeine Infos: Bei der BaFin beschweren
BaFin- Beschwerden und Ansprechpartner (Gebärdensprache)