Sterbekasse - Sterbegeld - Versicherung - Leistungen der Hchster Sterbekasse VVaG
Leistungsumfang - Übersicht
Höhe Sterbegeld
Das Sterbegeld aus der Grundversicherung beträgt 1.500 €. Durch den Abschluss von bis zu vier Zusatzversicherungen über je 500 € kann die Sterbekassenversicherung auf maximal 3.500 € aufgestockt werden.
Beispiel
Der Beitrag für die Grundversicherung über 1.500,00 € beläuft sich für einen 25-jährigen Mann auf 1,14 € monatlich.
Die Erhöhung der Versicherungssumme auf 3.500,00 € kostet für einen 25-jährigen Mann nur 1,52 € monatlich.
Kostenaufstellung
Kosten einer durchschnittlichen Bestattung
4.500,00 €
Zuschuss der Krankenkasse *)
0,00 €
*) seit dem 01.01.2004
Sterbegeldversicherungssumme **)
3.500,00 €
Verbleibende Kosten für die Angehörigen
1.000,00 €
**) zzgl. Überschussbeteiligung. Überschussbeteiligungen können nicht garantiert werden.
Dem Versicherungstarif liegen statistische Auswertungen von mehreren Sterbekassen aus dem Bereich der Chemischen Industrie Deutschlands zugrunde, die getrennt für Männer und Frauen durchgeführt wurden. Die Untersuchung der sachgerechten Anwendbarkeit der daraus abgeleiteten Sterblichkeitsstatistiken erfolgt gemäß den von der Versicherungsaufsichtsbehörde für die Anwendung der Sterbetafel 1994 T aufgestellten Kriterien getrennt für Männer und Frauen. Das entsprechende versicherungsmathematische Gutachten wurde der Versicherungsaufsichtsbehörde vorgelegt und von dieser überprüft.
Leistungsanspruch
Nach einer Mitgliedschaft von mindestens 24 Monaten besteht Anspruch auf Sterbegeldleistungen. Die Wartezeit entfällt bei Tod durch Unfall.
In den übrigen Fällen des Todes während der Wartezeit wird an die Erben des verstorbenen Mitgliedes eine Beitragsrückerstattung gewährt.
Überschussbeteiligung
Alle drei Jahre wird durch einen versicherungsmathematischen Sachverständigen die Vermögenslage der Sterbekasse geprüft. Ein sich danach ergebender Überschuss wird zunächst für einen höchstens 30-prozentigen Gewinnzuschlag auf das satzungsgemäße Sterbegeld und ein Kindersterbegeld verwendet.
Der restliche Überschuss dient zur Erhöhung der Sterbegeldleistungen bis zum Höchstbetrag gemäß § 2 der Körperschaftssteuerdurchführungsverordnung und dann zur Verkürzung der Beitragszahlungsdauer.

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Kontakt

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Fax 069/305-8 45 04

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65926 Frankfurt am Main
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