Oberstes Organ der Höchster Sterbekasse VVaG ist die Mitgliederversammlung.
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung.
Die Mitgliederversammlung vom 21. Juni 2010 hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 festgestellt und dem Aufsichtsrat und Vorstand Entlastung erteilt.
Aufsichtsrat
Entsprechend der Satzung der Höchster Sterbekasse VVaG ist ein fünfzehnköpfiger Aufsichtsrat zu bilden.
Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Bestellung und Abberufung des Vorstandes, die Überwachung der Geschäftsführung der Kasse, die Prüfung des Jahresabschlusses, die Bestimmung des Abschlussprüfers sowie die Bestellung des Verantwortlichen Aktuars und des Treuhänders für das Sicherungsvermögen.
Die Sitzungen des Aufsichtsrats finden in der Regel viermal jährlich statt.
Vorstand
Dem Vorstand obliegen die Aufgaben der Geschäftsführung.
Vorstandsmitglieder der Höchster Sterbekasse VVaG sind :