...

Leistungsstark. Seit 75 Jahren


Wir begrüßen ganz herzlich die ehemaligen Mitglieder der ‚Die Vorsorge Sterbekasse der Werksangehörigen der Degussa Aktiengesellschaft VVaG‘

Der deutsche Versicherungsmarkt befindet sich im Umbruch. Kleinere Gesellschaften schließen sich größeren an, um die Herausforderungen des Niedrigzinsumfeldes zu meistern, die steigenden regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und dabei gleichzeitig die Verwaltungskosten zu senken sowie den Mitgliedern Kontinuität zu gewährleisten.

Die Sterbekasse Degussa mit ihren Organen Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung hat sich mit Genehmigung der BaFin dazu entschlossen, ihren Versicherungsbestand auf die Höchster Sterbekasse zu übertragen. Durch eine Zusammenführung von Versicherungsbeständen können auch die traditionsreichen Sterbekassen im Bereich der chemischen Industrie den Herausforderungen an eine effiziente Bestandsverwaltung besser begegnen.

Vor diesem Hintergrund ist der Bestand der Versicherten der Sterbekasse Degussa mit Zugang des Genehmigungsschreibens der Aufsichtsbehörde (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht / BaFin in Bonn) am 26.11.2020 rückwirkend zum 01.01.2020 gemäß § 13 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) auf die Höchster Sterbekasse VVaG übertragen worden. Wir heißen Sie als neues Mitglied unserer Sterbekasse herzlich willkommen.

Die beiden Sterbekassen wurden vor Jahrzehnten als Sozialeinrichtungen ihrer ehemaligen Konzernunternehmen (Degussa und Farbwerke Hoechst) gegründet. Sie sind den gleichen Werten verpflichtet, agieren ohne Gewinnerzielungsabsicht und sind als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit organisiert, was eine unmittelbare Mitwirkung der Versicherten sicherstellt.



Sterbegeldversicherung

Themen wie Tod und Bestattung werden heute meist verdrängt. Nur eines ist sicher, jeder muss diese Welt wieder verlassen. Wenn ein Angehöriger stirbt, sind die Hinterbliebenen sowohl organisatorisch als auch finanziell gefordert.


Sicherheit für Ihre Familie

Die Krankenkassen zahlen seit dem 01.01.2004 keinen Bestattungskostenzuschuß mehr.

Die Sterbegeldversicherung schützt Ihre Angehörigen vor den hohen Kosten, die mit einem Todesfall verbunden sind.

Mit der Leistung aus der Sterbegeldversicherung können die Kosten der Bestattung, zumindest teilweise, gedeckt werden.


Wichtiger Hinweis

Seit dem 01.12.2012 ist die Höchster Sterbekasse VVaG für Neueintritte geschlossen.

Bestehende Sterbegeldversicherungen sind von dieser Maßnahme nicht betroffen und bestehen unverändert fort.



Themen

Vorsorge treffen

Bei jedem Todesfall muss ein Totenschein ausgestellt werden. Bei einem Sterbefall im häuslichen Umfeld muss ein Arzt gerufen werden, der die Todesbescheinigung ausstellt. Freunde und Verwandte des Verstorbenen und gegebenenfalls sein...

Lesen Sie mehr zu dem Thema

Leistungsumfang

Die Höhe der Begräbniskosten kann regional sehr unterschiedlich ausfallen. Das gesetzliche Sterbegeld (Krankenkassenzuschuss) wurde schon vor langer Zeit abgeschafft, während die Bestattungskosten ständig steigen. Das von der Höchster...

Lesen Sie mehr zu dem Thema

Überschussleistung

Alle drei Jahre wird durch einen versicherungsmathematischen Sachverständigen die Vermögenslage der Sterbekasse geprüft. Ein sich danach ergebender Überschuss wird zunächst für einen höchstens 30-prozentigen Gewinnzuschlag auf das...

Lesen Sie mehr zu dem Thema

Versicherungsprämie

Die Beiträge sind grundsätzlich als Sonderausgaben steuerrechtlich abzugsfähig. Es wird keine Versicherungssteuer erhoben. Beiträge müssen grundsätzlich bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres gezahlt werden. Nach Wahl des Mitglieds kann der Beitrag...

Lesen Sie mehr zu dem Thema